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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Nicole von Vietinghoff -Scheel – Art Management

1 . Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den gesamten Geschäftsverkehr von Art Management verbindlich. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

2. Kaufpreise

Die Kaufpreise sind in Euro angegeben. Sie enthalten die jeweils geltende Umsatzsteuer. Für Kunstwerke des 20. Jahrhunderts leistet Art Management zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) sowie der Künstlersozialversicherung eine Abgabe, die ebenfalls im Kaufpreis enthalten ist.

3. Umsatzsteuererstattung

(3.1) Drittstaaten außerhalb der EU:
Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sind Ausfuhrlieferungen in Drittstaaten außerhalb des EU-Binnenmarktes von der Umsatzsteuer befreit. Nimmt ein Käufer den Kaufgegenstand selbst in das Ausland mit, so hat er Sicherheit in Höhe der Umsatzsteuer zu leisten, die ihm erstattet wird, sobald er den Ausfuhr- /Abnehmernachweis Art Management vorlegt.

(3.2) EU-Binnenmarkt:
Ist der Käufer ein Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne, der berechtigterweise seine vom Ansässigkeitsstaat in der EU erteilte USt-ID-Nummer verwendet, bleibt die Lieferung umsatzsteuerfrei, soweit beim Käufer in seinem Staat die Lieferung unter die Erwerbsbesteuerung fällt. Der Käufer hat jedoch Sicherheit in Höhe der Umsatzsteuer zu leisten, die ihm erstattet wird, sobald die USt-ID-Nummer richtig bei Art Management eingeht. Stellt sich nachträglich die USt-ID-Nummer als falsch heraus, so ist Art Management berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

4. Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis ist mit Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Bei unbaren Zahlungen (Scheck, Banküberweisung, etc.) trägt der Käufer die Kosten der Scheck- etc. -Einlösung.

5. Herausgabe und Eigentumsvorbehalt

(5.1) Der Käufer kann die Übergabe des Kaufgegenstandes nur gegen vollständige Bezahlung des Kaufpreises verlangen.

(5.2) Die Übertragung des Eigentums am verkauften Gegenstand erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Art Management ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug kommt. Sofern der Kaufgegenstand dem Käufer entgegen der in Ziffer 5.1 vorgesehenen Regelung bereits vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises übergeben wird, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand bis zum Eigentumsübergang sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor Beschädigungen oder Abhandenkommen zu schützen.

6. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Käufer kann gegenüber Art Management nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

7. Verzug

(7.1) Schuldnerverzug:
Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises oder einer Kaufpreisrate in Verzug, ist Art Management berechtigt und auf Verlangen des Künstlers verpflichtet, dem Künstler Namen und Adresse des Käufers zu nennen. Im Falle des Verzugs des Käufers mit der Kaufpreiszahlung beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bzw. acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, sofern der Käufer den Kauf in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit tätigte. Art Management kann einen weitergehenden Schaden geltend machen. Art Management ist mit Verzugseintritt berechtigt, sämtliche noch ausstehenden Raten sofort fällig zu stellen.

(7.2) Annahmeverzug:
Der Käufer kommt in Verzug, wenn er den Kaufgegenstand innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist oder innerhalb von 30 Tagen nach einem Leistungsangebot nicht abholt. Nach Eintritt des Verzuges ist Art Management berechtigt, den Kaufgegenstand auf Gefahr und Kosten des Käufers zu versichern und zu lagern (§ 304 BGB).

(7.3) Nachfrist:
Kommt der Käufer in Schuldner- oder Annahmeverzug, ist Art Management berechtigt, vom Kaufvertrag unter angemessener Nachfristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall kann Art Management neben den gesetzlichen Rechten ihren Schadensersatz auch in der Weise berechnen, dass der Käufer bei einem erneuten Verkauf der Kaufsache den Mindererlös auszugleichen hat. Anzahlungen werden bis zum erneuten Verkauf zurückbehalten auf einen etwaigen Mindererlös und auf etwaige Versicherungs- und Lagerkosten (Ziff. 7.2) verrechnet.
Auf einen etwaigen Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch.

8. Versendung des Kaufgegenstandes

Eine Versendung des Kaufgegenstandes erfolgt nur auf schriftliche Anweisung des Käufers. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes des Kaufgegenstandes während der Versendung trägt der Käufer, sofern er beabsichtigt, den Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden. Beträgt der Wert des Kaufgegenstandes mehr als 150 €, so versichert Art Management die Sendung auf Kosten des Käufers. Art Management kann nach eigenem sorgfältigem Ermessen Versandart und Versandmittel bestimmen und übernimmt keine Verpflichtung zum schnellsten oder billigsten Versand.

9. Rücksendungen

Rücksendungen an Art Management erfolgen auf Kosten und Gefahren des Absenders. Bei Rücksendung des Kaufgegenstandes zum Zwecke der Nacherfüllung trägt Art Management die Kosten der Rücksendung (§ 439 Abs. 2 BGB), es sei denn, es handelt sich um den Kauf eines nicht neu hergestellten Werks und der Kunde beabsichtigt, die gekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden. Unberechtigte Rücksendungen werden nicht angenommen. Für die darauf folgende Rücksendung trägt der Absender Kosten und Gefahr.

10. Haftung

(10.1) Angaben zum Kunstgegenstand: Werkbeschreibungen in Katalogen, Prospekten etc. beinhalten keine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes. Sofern der Kunde beabsichtigt, die gekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden und es sich bei dem Kaufgegenstand nicht um ein neu hergestelltes Werk handelt, übernimmt Art Management keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in den Katalogen, Prospekten etc. enthaltenen Angaben zum Kunstgegenstand, soweit die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht bekannt sein musste.

(10.2) Kommissionsgeschäft
Verkauft Art Management die Ware als Kommissionär, so sind Mängelgewährleistungsansprüche ausgeschlossen, sofern der Kunde beabsichtigt, die gekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden und es sich bei dem Kaufgegenstand nicht um ein neu hergestelltes Werk handelt. Dies gilt auch für Fälschungen, soweit Art Management die mangelnde Echtheit des Werks nicht hätte bekannt sein müssen. Der Käufer hat vor dem Verkauf die Gelegenheit, sich persönlich und gegebenenfalls durch sachkundige Hilfe vom vertragsgemäßen Zustand und der Echtheit des Kaufgegenstandes zu überzeugen. Liegt ein Gewährleistungsfall vor, für den Art Management gem. der vorstehenden Bestimmung nicht haftet, so tritt Art Management ihre gegebenenfalls gegen den Kommittenten bestehenden Ansprüche an den Käufer ab. Art Management kann aber in diesen Fällen nach ihrer Wahl den Kaufgegenstand auch zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.

(10.3) Haftung:
Für sämtliche Schäden, die von Art Management oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet Art Management unbegrenzt. Für Schäden aus der Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Art Management, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Art Management unabhängig vom Verschuldensgrad ebenfalls unbegrenzt. Art Management haftet für Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen aufgrund von leichter Fahrlässigkeit herbeigeführt werden, nur dann, wenn Art Management, ihre Organe oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzen. In diesem Fall ist die Haftung von Art Management auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung von Art Management ausgeschlossen.

(10.4) Gewährleistung
Ist das gelieferte Werk mangelhaft, kann der Käufer Schadensersatz wegen des Mangels nur nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen und nach Maßgabe der Haftungsbeschränkung in Ziffer 10.5 dieser Geschäftsbedingungen geltend machen.

(10.5) Beabsichtigt der Kunde, die gekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden, kann er zunächst nur Nacherfüllung verlangen, erst nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern sowie Schadensersatz nach Maßgabe der Haftungsbeschränkung in Ziffer 10.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen.

(10.6) Verjährung
Schadensersatzansprüche, die auf der Mangelhaftigkeit des Werkes beruhen, verjähren spätestens ein Jahr nach dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist, soweit die Ansprüche nicht auf Vorsatz der für Art Management Handelnden beruhen. Beabsichtigt der Käufer, den Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden, verjähren Schadensersatzansprüche wegen Mängeln des gelieferten Werks, die nicht auf Vorsatz der für Art Management Handelnden beruhen, sechs Monate nach dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist, wenn es sich um ein nicht neu hergestelltes Kunstwerk handelt. Sonstige Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit des gelieferten Werks, die nicht auf Vorsatz der für Art Management Handelnden beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern es sich um ein nicht neu hergestelltes Kunstwerk handelt. Beabsichtigt der Käufer, den Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden, verjähren diese Ansprüche, soweit sie nicht auf Vorsatz der für Art Management handelnden beruhen, innerhalb von sechs Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, wenn es sich um ein nicht neu hergestelltes Kunstwerk handelt, und innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern es sich bei dem Kaufgegenstand um ein neu hergestelltes Kunstwerk handelt. Der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen bezieht sich nicht auf Fälle des § 309 Nr. 7 BGB (Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit und Haftung für grobes Verschulden).

11. Anwendbares Recht

Für die Rechtsbeziehungen zwischen Art Management und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungen aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („CISG“) finden keine Anwendung.

12. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz von Art Management. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.